Mit der Umsetzung des europäischen Regelwerkes werden Schichten ohne Bindemittel in den TL / ZTV SoB-StB geregelt. Bei der Herstellung werden Schichten ohne Bindemittel zum einen durch die WPK überwacht und zum anderen durch einen vertraglich gebundenen Fremdüberwacher im Sinne TL G SoB-StB.

Wir können auf langjährig bestehende Fremdüberwachungsverträge mit einer Vielzahl von Produzenten von Schichten ohne Bindemittel verweisen.
Bei Interesse erstellen wir gern ein Angebot für die WPK oder die Fremdüberwachung Ihrer Produkte.