Für die Herstellung von Pflasterdecken und Plattenbelägen gelten seit 2006 die ZTV/TL Pflaster-StB 06. Mit den TL Pflaster-StB 06 werden sowohl Baustoffgemische (ohne Bindemittel) wie Bettungs- und Fugenmaterial als auch Bauprodukte wie z.B. Pflastersteine, -ziegel, -klinker und Platten geregelt.
Wir bieten auf diesem Gebiet alle gemäß TL Pflaster-StB 06 erforderlichen Prüfungen sowohl der Baustoffgemische als auch der Bauprodukte an.