Im Rahmen von Kontrollprüfungen als Abnahmeprüfungen des Bauherrn werden die vertragsrelevanten Eigenschaften des Asphaltmischgutes und der fertigen Schicht überprüft und mit den Anforderungen des technischen Regelwerkes bzw. des Bauvertrages verglichen.
Als RAP Stra anerkannte Prüfstelle können wir insbesondere alle Prüfungen des Fachgebietes G (Asphalt) ausführen.

Der Hersteller des Asphaltmischgutes muss im Rahmen der werkseigenen Produktionskontrolle (WPK) regelmäßig Proben des produzierten Mischgutes untersuchen. Wir können die komplette WPK für eine Asphaltmischanlage anbieten. Bei Interesse erstellen wir gern ein Angebot für die WPK Ihrer Mischanlage.