Die Planung, Errichtung und der Betrieb von Deponien werden im wesentlichen durch abfallrechtliche Vorschriften bestimmt. Da Deponien zugleich auch bauliche Anlagen sind, müssen bei der Planung und Errichtung auch baurechtliche Anforderungen erfüllt werden. In den technischen Anleitungen der Bauordnungen werden u.a. Angaben zu Abdichtungsmaßnahmen an der Deponiebasis und an der Deponieoberfläche gemacht.

Durch unsere lange Erfahrung in Planung, Prüfung und Begutachtung von Abdichtungen können wir dazu beitragen, dass ein funktionsfähiges Bauwerk entsteht bzw. erhalten bleibt.